Wir haben uns am 15. Februar zu einer Gründungsversammlung getroffen und sind nun auch offiziell ein Verein. Wenn die Eintragung im Vereinsregister erfolgt ist (in etwa vier bis sechs Wochen), ist unser Verein ein e.V. und damit voll rechtsfähig.
Ich war schon zuvor beim Finanzamt und ließ die Satzung überprüfen. Der Erteilung der Gemeinnützigkeit sollte nichts im Wege stehen. Als gemeinnütziger Verein bekommen wir nicht nur zahlreiche Leistungen kostenlos (wie z.B. ein Girokonto bei manchen Geldinstituten), sondern es sind auch Mitgliedsbeiträge und Spenden an uns steuerlich absetzbar.