Eigenbaukombinat ab Freitag, 29.05.2020 wieder offen

Nach fast 3 Monaten Zwangspause, könnt ihr das Eigenbaukombinat ab dem 29.05.2020 wieder besuchen. Aufgrund der immernoch aktiven Pandemie haben wir auf Basis der Verordnungen des Landes ein Regelwerk erstellt, welches verbindlich für alle ist, die sich in unseren Räumen aufhalten.

Verhaltens- und Hygieneregeln im Eigenbaukombinat

1. Abstand /Masken

  • Generell gilt: Haltet Abstand (1,50m)! * Wenn ihr euch durch die Räume bewegt (und andere Personen anwesend sind), tragt eine Maske. * Achtet darauf, dass in jedem Raum nur so viele Menschen sind, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. * Beachtet die Einbahnstraßenregeln im Treppenhaus: Steintreppe abwärts, Holztreppe aufwärts.

2. Hygiene

  • Wascht euch beim ankommen die Hände. Beachtet die allgemeinüblichen Regeln (nicht ins Gesicht fassen, …). * Händedesinfektionsmittel gibt es im Bad, in den WCs sowie an den 3 Hygienestationen. * Tische an denen gearbeitet wurde, sind soweit möglich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionstücher findet ihr an den 3 Hygienestationen. * Das Bad im Sozialraum soll nur zum Händewaschen genutzt werden, alles andere soll in den Toiletten im Treppenhaus erledigt werden. * Bitte lüftet möglichst viel und dauerhaft. Aber beachtet dabei den Lärmschutz. * Der Balkon am Sozialraum ist nun ein Nichtraucherbalkon. Geraucht werden kann auf dem Balkon in den neuen Räumen oder draußen. * Desinfiziert gemeinsame Arbeitsmittel nach Möglichkeit vor und nach der Benutzung.

3. Anwesenheitslisten

  • Wir sind verpflichtet von allen anwesenden den kompletten Namen, die Anschrift sowie eine Telefonnummer zu erfassen. An einem Computer im Sozialraum am Eingang könnt ihr diese eingeben. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und automatisch nach 4 Wochen gelöscht.

4. Menschen mit Symptomen

  • Personen mit Atemwegssymptomen (mögliche COVID19-Verdachtsfälle) dürfen sich nicht im EBK aufhalten.

5. Sanktionierung

  • Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Mißachtungen der Regeln kann der Schlüsseldienst ein Hausverbot von 3 Tagen aussprechen.